Familiengartenverein Lettenmatt

Herzlich Willkommen auf der Webseite unseres schönen Gartenareals!

Eine gute Gemeinschaft und das Pflegen unseres Areal in Oberwil/Basel-Landschaft Lettenmatt ist uns wichtig.

Der Vorstand

Über uns

Der Familien- und Freizeit-Gärtnerverein Lettenmatt (FGV) ist ein Verein gemäss Art. 60 ff des ZGB.

Das Areal, idyllisch gelegen auf dem Bruderholzhügel in Oberwil/BL an einem Waldrand ohne Durchgangsverkehr, umfasst 3 Grundstücke mit 119 Parzellen, welche 3 bis 6 Aaren gross sind.

Es ist, anders als bei anderen Familien- und Freizeitgärten, gemäss den Statuten und den gesetzlichen Bestimmungen gestattet auf dem Areal zu übernachten. Deshalb sind die Häuschen etwas grösser und besser ausgerüstet als diejenigen in anderen Familiengärten. Allerdings ist ein Langzeitaufenthalt oder gar Wohnen ausdrücklich untersagt.

Der Verein betreibt eine Verkaufsstelle für Gasflaschen und Gartenbaustoffe wie Kies, Sand und Gartenerde. Ausserdem können Gartenabfälle zur Entsorgung gegen eine Gebühr abgegeben werden.

Für das leibliche Wohl sorgt unser kleines Clubrestaurant "Lettenstübli".

Termine

Sprechstunden mit Vorstandsmitgliedern
Mo 20.07.2026 11:00 - 12:00
Sprechstunden mit Vorstandsmitgliedern
Sa 29.08.2026 11:00 - 12:00
Termine abonnieren (in Kalender wie Outlook, iCal oder Mobilgeräte hinzufügen)

Newsletter

19. Newsletter FGV-25.05.2026.pdf 351 KB
18. Newsletter FGV-23.03.2026.pdf 317 KB
17. Newsletter FGV-03.03.2026.pdf 9'664 KB

Merkblätter

Wichtige Information

Newsletter Neophyten 1.pdf 247 KB
Newsletter Neophyten 2.pdf 572 KB
Newsletter Tigemücken 1.pdf 491 KB
Newsletter Tigermücken 2.pdf 748 KB
Newsletter Tigermücken 3.pdf 353 KB

Fotogalerie

Die gezeigten Fotos werden von den Vereinsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Um Bilder zu veröffentlichen, wendet euch bitte an den Webadministrator unter info@fgv-lettenmatt.ch .
Bitte beachtet die Kriterien  für Bilderveröffentlichung.

Kriterien  für Bilderveröffentlichung

Es werden nur Bilder veröffentlicht, welche folgende Kriterien erfüllen:
  • Die Bilder dürfen keine diskriminierenden und anstössigen Inhalte zeigen.
  • Ein Bild, welches veröffentlicht wird, muss sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Besitz des Vereinsmitglieds befinden.
  • Das Bild darf keinen strafbaren Inhalt haben, wie z.B. Pornographie.

Alle Rechte und Pflichten liegen beim Besitzer des Bildes. Der Verein lehnt jegliche Haftung ab.