Über uns
Der Familien- und Freizeit-Gärtnerverein Lettenmatt (FGV) ist ein Verein gemäss Art. 60 ff des ZGB.
Das Areal, idyllisch gelegen auf dem Bruderholzhügel in Oberwil/BL an einem Waldrand ohne Durchgangsverkehr, umfasst 3 Grundstücke mit 119 Parzellen, welche 3 bis 6 Aaren gross sind.
Es ist, anders als bei anderen Familien- und Freizeitgärten, gemäss den Statuten und den gesetzlichen Bestimmungen gestattet auf dem Areal zu übernachten. Deshalb sind die Häuschen etwas grösser und besser ausgerüstet als diejenigen in anderen Familiengärten. Allerdings ist ein Langzeitaufenthalt oder gar Wohnen ausdrücklich untersagt.
Der Verein betreibt eine Verkaufsstelle für Gasflaschen und Gartenbaustoffe wie Kies, Sand und Gartenerde. Ausserdem können Gartenabfälle zur Entsorgung gegen eine Gebühr abgegeben werden.
Für das leibliche Wohl sorgt unser kleines Clubrestaurant "Lettenstübli".
Termine
Newsletter
|
|
19. Newsletter FGV-25.05.2026.pdf | 351 KB |
|
|
18. Newsletter FGV-23.03.2026.pdf | 317 KB |
|
|
17. Newsletter FGV-03.03.2026.pdf | 9'664 KB |
Merkblätter
Wichtige Information
|
|
Newsletter Neophyten 1.pdf | 247 KB |
|
|
Newsletter Neophyten 2.pdf | 572 KB |
|
|
Newsletter Tigemücken 1.pdf | 491 KB |
|
|
Newsletter Tigermücken 2.pdf | 748 KB |
|
|
Newsletter Tigermücken 3.pdf | 353 KB |
Fotogalerie
Die gezeigten Fotos werden von den Vereinsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Um Bilder zu veröffentlichen, wendet euch bitte an den Webadministrator unter info@fgv-lettenmatt.ch .
Bitte beachtet die Kriterien für Bilderveröffentlichung.
Kriterien für Bilderveröffentlichung
- Die Bilder dürfen keine diskriminierenden und anstössigen Inhalte zeigen.
- Ein Bild, welches veröffentlicht wird, muss sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Besitz des Vereinsmitglieds befinden.
- Das Bild darf keinen strafbaren Inhalt haben, wie z.B. Pornographie.
Alle Rechte und Pflichten liegen beim Besitzer des Bildes. Der Verein lehnt jegliche Haftung ab.